zugestehen

zugestehen

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zu|ge|ste|hen ['ts̮u:gəʃte:ən], gestand zu, zugestanden <tr.; hat:
a) jmds. berechtigtem Anspruch auf etwas stattgeben, ihn berücksichtigen:
jmdm. ein Recht zugestehen; ich gestehe Ihnen eine Provision von drei Prozent zu.
Syn.: bewilligen, billigen, einverstanden sein mit, erlauben, genehmigen, gewähren, zuteilwerden lassen.
b) die Korrektheit, Richtigkeit o. Ä. von jmds. Verhalten eingestehen:
ich muss ihr zugestehen, dass sie korrekt gehandelt hat; du wirst mir zugestehen, dass meine Verhandlungsposition nicht einfach ist.
Syn.: einräumen, gestehen, zugeben.

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zu||ge|ste|hen 〈V. tr. 251; hat〉 jmdm. etwas \zugestehen zubilligen, erlauben, dass jmd. etwas bekommt od. tun darf ● diesen Rabatt können wir nur unseren alten Kunden \zugestehen; jmdm. besondere Freiheiten \zugestehen; jmdm. ein Recht, Vorrecht \zugestehen

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zu|ge|ste|hen <unr. V.; hat:
a) jmds. berechtigtem Anspruch auf etw. stattgeben; konzedieren:
jmdm. ein Recht, einen Rabatt, eine Provision z.;
sie gestand mir zu, noch ein paar Tage zu bleiben;
b) eingestehen, einräumen, zugeben, anerkennen:
dass die Sache nicht billig war, wirst du mir z. müssen.

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zu|ge|ste|hen <unr. V.; hat: a) jmds. berechtigtem Anspruch auf etw. stattgeben; konzedieren: jmdm. ein Recht, einen Rabatt, eine Provision z.; Peres sei bereit, der Sowjetunion eine „Rolle“ bei den Friedensverhandlungen zuzugestehen (SZ 22. 10. 85, 9); sie gestand mir zu, noch ein paar Tage zu bleiben; b) eingestehen, einräumen, zugeben, anerkennen: dass die Sache nicht billig war, wirst du mir z. müssen; Streible gestand zu, dass Bayern es schwer haben werde, mit seiner Position im Bundesrat durchzudringen (Hamburger Abendblatt 22. 5. 85, 12).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Zugestehen — Zugestehen, verb. regul. act. (S. Stehen,) 1. Die Wahrheit einer Sache einräumen, wie zugeben. Ich gestehe ihm allerdings Vorzüge zu, gebe es zu, daß er sie besitzet. 2. Bewilligen, erlauben; nur selten, und fast wie zugeben. Er wollte seinem… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • zugestehen — V. (Aufbaustufe) zugeben, dass jmd. Recht hat Synonyme: anerkennen, einräumen, eingestehen, konzedieren (geh.) Beispiel: Er wollte nicht zugestehen, dass er einen Fehler gemacht hat …   Extremes Deutsch

  • zugestehen — ↑konzedieren …   Das große Fremdwörterbuch

  • zugestehen — a) akzeptieren, bewilligen, billigen, die Erlaubnis geben/erteilen, sich einverstanden erklären, einverstanden sein, einwilligen, erlauben, gelten lassen, genehmigen, gestatten, gewähren [lassen], seine Zustimmung geben, zubilligen, zuerkennen;… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • zugestehen — zu̲·ge·ste·hen; gestand zu, hat zugestanden; [Vt] jemandem etwas zugestehen jemandem etwas erlauben oder geben, auf das er ein Recht hat ↔ jemandem etwas verweigern …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • zugestehen — stehen: Die Verben mhd., ahd. stān, stēn, niederl. staan, schwed. stå beruhen mit verwandten Wörtern in den meisten anderen idg. Sprachen auf der idg. Wurzel *st‹h›ā »stehen, stellen«, vgl. besonders lat. stare »stehen, stellen« (s. die… …   Das Herkunftswörterbuch

  • zugestehen — zu|ge|ste|hen …   Die deutsche Rechtschreibung

  • nicht zugestehen — verweigern; vorenthalten; verwehren …   Universal-Lexikon

  • zugutehalten — ↑ zugestehen. * * * zugutehalten→anrechnen …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • einräumen — eingestehen; offenbaren; gestehen; zugeben; singen (umgangssprachlich); bekennen; beichten; erlauben; zugestehen; konzedieren; einsortieren …   Universal-Lexikon

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